(Stand: Oktober 2025)
(1)
Nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen übernehmen wir, die ClaimChampion GmbH, Nienburger Straße 16, 30167 Hannover, (nachfolgend auch „ClaimChampion“), für Sie erfolgsbasiert die Durchsetzung Ihrer Rückzahlungsansprüche, die sich im Zusammenhang mit den von Ihnen geschlossenen Verträgen ergeben können. Dies kann – nach unserer Wahl – nach zwei unterschiedlichen Modellen erfolgen: Entweder treten Sie uns die Forderung nebst Nebenforderungen (nachfolgend gemeinsam auch „Forderung“) treuhänderisch unwiderruflich ab und bevollmächtigen uns die Forderung gegebenenfalls unter Ihrem Namen durchzusetzen (nachfolgend auch „Abtretungsmodell“) oder Sie bevollmächtigen uns die Forderung in Ihrem und unter Ihrem Namen durchzusetzen (nachfolgend auch „Vollmachtsmodell“).
(2)
Wir werden versuchen, die Forderung gegen den Vertragspartner und/oder gegen Dritte, die mit der Erfüllung der vertraglichen Leistung beauftragt wurden, (nachfolgend auch „Leistungserbringer“) außergerichtlich durchzusetzen und werden die hierfür erforderlichen Informationen, unter anderem von Ihnen, einholen.
(3)
Sollten unsere Bemühungen zur Durchsetzung der Forderung nicht ausreichen, können wir nach Maßgabe von § 6 einen Rechtsanwalt, mit dem wir kooperieren, (nachfolgend auch „externer Anwalt“) mit der Durchsetzung der Forderung beauftragen. Für die Tätigkeit des von uns beauftragten externen Anwalts werden wir die Kosten übernehmen, sofern unsere Bemühungen erfolglos sind (vergleiche § 6 Abs. 4). Zur Klarstellung: Die Beauftragung eines externen Anwalts ist nur durch uns oder mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich.
(4)
Sollten wir zu dem Schluss kommen, dass die Forderung oder ein erheblicher Teil der Forderung nicht durchsetzbar sein sollte (etwa aufgrund der Insolvenz des Vertragspartners und/oder des Leistungserbringers, fruchtloser oder wirtschaftlich sinnloser Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten oder mangelnder Erfolgsaussichten), teilen wir dies Ihnen mit und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. In diesem Fall sind wir berechtigt, von der Durchsetzung der Forderung abzusehen. Ihnen entstehen hierfür keine Kosten.
(5)
Die Darstellung unserer Leistungen auf unserer Internetseite www.claimchampion.de stellen noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(1)
Sie beauftragen uns durch Ausfüllen des Online-Formulars auf unserer Webseite (nachfolgend auch „Beauftragungsprozess“).
Konkret geben Sie durch Eingabe der Daten im Online-Formular, Zustimmung zu den AGB und Klick auf den Button („ClaimChampion beauftragen“) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages zur Durchsetzung der Forderung ab. Wir nehmen Ihr Angebot durch ausdrückliche Erklärung (z.B. per E-Mail) oder durch Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner und/oder dem Leistungserbringer an.
(2)
Die im Beauftragungsprozess und/oder im anschließenden Gespräch zur Aufklärung des Sachverhaltes abgefragten Informationen sind von Ihnen vollständig und korrekt anzugeben. Diese Informationen sind umgehend von Ihnen zu korrigieren, sollten sich die angegebenen Sachverhaltsangaben später ändern oder sollten Sie feststellen, dass Sie falsche Sachverhaltsangaben gemacht haben.
BEGINN DER VERGÜTUNGSVEREINBARUNG
(1)
Bei erfolgreicher Durchsetzung der Forderung erhalten wir eine Vergütung in Höhe des vereinbarten Prozentsatzes auf die durchgesetzte Forderung (nachfolgend auch „Vergütung“) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Voraussetzung für das Entstehen und die Fälligkeit der Vergütung ist, dass die Forderung erfolgreich beigetrieben wird.
(2)
Für die Höhe der Vergütung kommt es maßgeblich darauf an, ob wir externe Anwälte zur Durchsetzung Ihrer Forderung hinzugezogen haben. Wenn es uns gelingt, Ihre Forderung ohne externe Anwälte durchzusetzen, berechnen wir Ihnen eine geringere Vergütung. Nur wenn unsere außergerichtlichen Durchsetzungsbemühungen vollständig oder teilweise erfolglos geblieben sind, ziehen wir unsere externen Anwälte hinzu.
Der Prozentsatz für die Berechnung unserer Vergütung beträgt 29 % (plus Mehrwertsteuer) auf die durchgesetzte Forderung. Der Prozentsatz erhöht sich um weitere 15 % (plus Mehrwertsteuer) auf die durchgesetzte Forderung bei Hinzuziehung eines externen Anwalts.
Berechnungsgrundlage für die Vergütung sind sämtliche Zahlungen des Vertragspartners oder des Leistungserbringers, die wir nach dem Versenden unserer Zahlungsaufforderung erhalten, mit Ausnahme etwaig auf die Forderung angefallener Verzugszinsen, die ClaimChampion in voller Höhe zustehen. Der Anspruch auf Vergütung besteht auch dann, wenn die Zahlung von dem Vertragspartner und/oder dem Leistungserbringer an Sie geleistet wurde. Sonstige Kosten, die Sie an uns zahlen müssten, entstehen Ihnen nicht.
(3)
Sollte nur ein Teilbetrag des geforderten Anspruchs durchgesetzt werden können, berechnen wir die Vergütung nur auf den von uns durchgesetzten Teilbetrag. Gleiches gilt bei Abschluss eines Vergleiches mit dem Vertragspartner und/oder dem Leistungserbringer gemäß § 7.
(4)
Sollten unsere Bemühungen nicht erfolgreich sein, entstehen für Sie keine Kosten, die Sie an uns zahlen müssen. Dies gilt auch dann, wenn zur Durchsetzung der Forderung unsere externen Anwälte eingeschaltet wurden oder wenn wir in Ihrem Namen einen externen Anwalt beauftragt haben.
Sollten Sie einen externen Anwalt beauftragt haben, stellen wir Sie nach Maßgabe des § 6 Abs. 4 von dessen Kosten frei.
(5)
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung bleibt der (erfolgsabhängige) Vergütungsanspruch von ClaimChampion bestehen, vergleiche § 9 Abs. 3.
(6)
Viele Menschen sehen von der Durchsetzung ihrer Rückzahlungsansprüche ab, da sie das Risiko zusätzlicher Kosten im Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung als zu hoch einschätzen. Um unseren Kunden die Entscheidung für die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, erbringen wir unsere Leistungen im Fall der Undurchsetzbarkeit einer Forderung unentgeltlich. Dies können wir jedoch nur ermöglichen, weil wir unsere Aufwendungen durch eine Erfolgsvergütung bei erfolgreichen Fällen decken.
Für die erfolgreiche Erbringung unserer Dienstleistungen benötigen wir zahlreiche qualifizierte Mitarbeiter, die unter anderem mit der internen Bearbeitung der Fälle, der Kommunikation mit unseren Kunden sowie den Vertragspartnern und Leistungserbringern, der Entwicklung und Wartung unserer IT-Infrastruktur sowie der Führung von Musterprozessen befasst sind. Darüber hinaus entstehen uns Personalkosten für die klassischen Unternehmensbereiche wie Personal- und Finanzwesen, Rechtsabteilung und Marketing, ebenso wie Kosten für Miete und Sachmittel.
Ein weiterer Aspekt, der bei der Festlegung und Berechnung unserer erfolgsabhängigen Vergütung berücksichtigt wird, sind die anfallenden Prozesskosten. Wenn wir beispielsweise in einem Gerichtsverfahren unterliegen, übernehmen wir neben den Gerichtskosten und den eigenen Anwaltskosten auch die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts sowie gegebenenfalls die Gebühren für Sachverständige. Besonders bei der Durchsetzung von Forderungen im Ausland ist es häufig sogar in erfolgreichen Verfahren erforderlich, Gerichts- und Anwaltskosten selbst zu tragen.
Auch bei Fällen, die wir außergerichtlich durchsetzen, besteht häufig kein Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber dem Vertragspartner oder dem jeweiligen Leistungserbringer. Zudem tragen wir das Risiko, dass selbst titulierte Ansprüche auf Kostenerstattung in der Praxis nicht durchsetzbar sind – zum Beispiel infolge der Insolvenz des Vertragspartners und/oder des Leistungserbringers, infolge fruchtloser oder wirtschaftlich sinnloser Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten.
(7)
Gem. § 13e RDG können Sie die Kosten, die wir Ihnen für die Vornahme unserer Leistungen berechnen, von Ihrem Schuldner nur bis zur Höhe der Vergütung als Schaden ersetzt verlangen, die einem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehen würde.
ENDE DER VERGÜTUNGSVEREINBARUNG
(1)
Wir sind berechtigt, unsere Vergütung zuzüglich Mehrwertsteuer sowie etwaige auf die Forderung angefallene Zinsen von den bei uns eingehenden Zahlungen abzuziehen.
Ist im Falle des Vollmachtsmodells ein externer Anwalt beauftragt worden, wir der externe Anwalt die durchgesetzten Beträge zum Zwecke der Abrechnung mit Ihnen an uns auskehren.
(2)
Sobald uns alle für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden wir mit Ihnen abrechnen und den Ihnen zustehenden Betrag auszahlen.
(3)
Sie müssen uns eine Kontoverbindung nennen, auf die wir das Geld überweisen können. Sollten wir alternative Auszahlungsmethoden anbieten, können Sie uns die entsprechenden Informationen anstelle der Kontoverbindung angeben. Für den Fall, dass Sie über kein SEPA-Konto verfügen, werden etwaig anfallende Gebühren für die Überweisung oder Auszahlung von Ihnen getragen.
(1)
Sie unterstützen uns bei der Durchführung unserer vertraglichen Pflichten. Sie teilen uns den zu Grunde liegenden Sachverhalt nach Ihrem Kenntnisstand auf Nachfrage vollständig mit. Sie stellen uns zur Bearbeitung erforderliche Unterlagen/Informationen (insbesondere Verträge, Zahlungsbelege und sonstige Korrespondenz mit dem Vertragspartner und/oder dem Leistungserbringer) zur Verfügung und reichen neue Informationen unaufgefordert sowie unverzüglich nach. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen/Informationen tragen Sie die Verantwortung. Sie verpflichten sich, gegebenenfalls erforderliche ergänzende Informationen auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
(2)
Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn Sie Leistungen von dem Vertragspartner und/oder dem Leistungserbringer erhalten oder diese mit Ihnen in Verbindung treten.
(3)
Sie erklären, dass sie vor unserer Beauftragung über die Forderung nicht anderweitig verfügt oder eine andere Person mit der Durchsetzung beauftragt haben. Sie dürfen auch, während unsere Beauftragung zur Durchsetzung der Forderung besteht, keine anderen Dienstleister, Rechtsanwälte oder private oder öffentliche Stellen eigenständig mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, keine gerichtlichen Schritte eigenständig einleiten oder über die Forderung verfügen.
(4)
Im Rahmen des Vollmachtsmodells sind Sie außerdem verpflichtet, die Forderung, mit deren Durchsetzung Sie uns beauftragt haben, nur mit unserer Einwilligung an Andere abzutreten oder zu verpfänden.
(1)
Als Rechtsdienstleister ist uns die prozessrechtliche Vertretung von Ihnen vor den ordentlichen Zivilgerichten in Deutschland nicht gestattet. Sollten unsere außergerichtlichen Durchsetzungsbemühungen (einschließlich eines gerichtlichen Mahnverfahrens) vollständig oder teilweise erfolglos geblieben sein, können wir im Rahmen des Abtretungsmodells bei entsprechenden Erfolgsaussichten einen externen Anwalt im eigenen Namen und auf unser Kostenrisiko mit der Durchsetzung der Forderung beauftragen (d.h. sofern unsere Bemühungen nicht erfolgreich sind, tragen wir sämtliche Kosten). Zur Klarstellung: Alternativ können wir – nach unserer Wahl – den im Rahmen des Abtretungsmodells abgetretenen Anspruch selbst bis zu einem gewissen Streitwert vor den Amtsgerichten geltend machen, wobei wir auch in diesem Fall externe Anwälte im eigenen Namen und auf unser Kostenrisiko mit der Durchsetzung der Forderung beauftragen können.
(2)
Im Rahmen des Vollmachtsmodells (und soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist) können wir unsere externen Anwälte in Ihrem Namen anweisen, den Anspruch außergerichtlich und gemäß der von Ihnen unterzeichneten Vollmacht durchzusetzen oder Ihnen empfehlen, selbst einen unserer externen Anwälte zu beauftragen.Sie ermächtigen den externen Anwalt, Erklärungen von uns im Zusammenhang mit diesem Auftragsverhältnis für Sie entgegenzunehmen. Wir verpflichten uns hiermit, Sie von den Kosten des von Ihnen und/oder ClaimChampion für Sie beauftragten externen Anwalt gemäß § 6 Abs. 4 freizustellen.
(3)
Sie gestatten uns, dem externen Anwalt Zugriff auf die Unterlagen/Informationen zu gewähren. Sie verpflichten sich, Nachfragen des externen Anwalt zum Sachverhalt direkt zu beantworten.
(4)
Sollte die Anspruchsdurchsetzung auch nach der Beauftragung eines externen Anwalts und außergerichtlicher und ggf. auch gerichtlicher Durchsetzung nicht erfolgreich sein, stellen wir Sie von den Kosten der Beauftragung eines externen Anwalts frei.Wir übernehmen auch sonstige Kosten der Rechtsverfolgung (einschließlich der Gerichtskosten, der gegnerischen Rechtsanwaltskosten sowie etwaig anfallender Zusatzkosten bei internationalen Gerichtsständen), wenn diese nicht von dem Vertragspartner und/oder dem Leistungserbringererstattet werden.
(1)
Der Abschluss eines Vergleiches setzt grundsätzlich Ihre Zustimmung voraus. Hiervon unberührt besteht für Sie die Möglichkeit, uns und, sofern der externe Anwalt durch Sie oder in Ihrem Namen beauftragt wurde, diesem einen Kompetenzrahmen zum Abschluss von Vergleichen vorsorglich einzuräumen. In diesem Fall bedürfen Vergleiche innerhalb dieses Kompetenzrahmens keiner weiteren Zustimmung. Sie können den Vergleich jedoch noch widerrufen, wenn er den Kompetenzrahmen nicht vollständig ausgeschöpft hat. In diesem Fall werden wir unsere Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche überprüfen und anschließend mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Wir sind außerdem berechtigt, den Vergleich ohne Rücksprache mit Ihnen abzulehnen, falls der Vertragspartner und/oder der Leistungserbringer Ihnen weniger als 80 % der geforderten Summe anbietet oder nur Sachleistungen statt Geld anbietet.
(2)
Ist beim Vollmachtsmodell ein externer Anwalt beauftragt worden, sind Sie zum Abschluss eines unwiderruflichen Vergleichs, zum Widerruf eines mit unserer Zustimmung geschlossenen Vergleichs, zum Verzicht auf den Anspruch, zu einer Klagerücknahme oder zu einer sonstigen Verfügung über die Forderung nur mit unserer schriftlichen Zustimmung berechtigt.
(3)
Im Fall eines (außergerichtlichen oder gerichtlichen) Vergleiches werden die anwaltlichen und ggf. gerichtlichen Kosten vom vereinbarten Vergleichsbetrag abgezogen, falls diese nicht (wie durchaus üblich) von dem Vertragspartner und/oder dem Leistungserbringerübernommen wurden. Der Vergleichsschluss wirkt sich nicht auf unsere Vergütung aus; es gelten insofern die Bestimmungen nach § 3.
Wir können nicht ausschließen, dass ein Leistungserbringer weitere Ansprüche (insbesondere die Bezahlung der Leistung) gegen Sie geltend macht. In diesem Fall prüfen wir diese Gegenansprüche, soweit dies möglich und rechtlich zulässig ist. Eine externe Kanzlei kann sich in einem solchen Fall mit Ihnen in Verbindung setzen. Für die Verteidigung gegen diese Gegenansprüche übernehmen wir nicht die Kosten (§ 6 Abs. 4 findet in diesen Fällen keine Anwendung).
Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, steht ihnen ein 14-tägies Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Im Folgenden werden Sie, als Verbraucher, über Ihr Widerrufsrecht belehrt:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ClaimChampion GmbH; Anschrift: Nienburger Straße 16, 30167 Hannover; Telefonnummer: +49 (0) 511 127110; E-Mail-Adresse: info@claimchampion.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts können Sie das nachfolgende Muster-Widerrufsformular nutzen, was jedoch nicht vorgeschrieben ist:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An ClaimChampion GmbH; Nienburger Straße 16, 30167 Hannover; info@claimchampion.com:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
__________
(*) Unzutreffendes streichen.
(1)
ClaimChampion haftet für einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, die der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck ClaimChampion auferlegen will, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet, die als notwendig für eine ordnungsgemäße und sorgfältige Durchführung des Vertrages gelten und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den typischerweise bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2)
Die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern von ClaimChampion für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist ebenfalls auf den Umfang gemäß § 9 Abs. 1 begrenzt.
(3)
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei schuldhaft verursachten Körperschäden sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für den Fall weiterer zwingender Haftungstatbestände. Darüber hinaus gilt sie nicht, wenn und soweit ClaimChampion eine Garantie übernommen hat.
(4)
Sie sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
(1)
Der Vertrag mit uns endet, wenn die Forderung durchgesetzt wurde oder wir nach pflichtgemäßem Ermessen die Aussichtslosigkeit der Einziehung festgestellt und Sie hierüber informiert haben.
(2)
Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus sowohl durch Sie als auch durch uns jederzeit gekündigt werden. Wir behalten uns insbesondere dann das Recht zur Kündigung vor, wenn Sie die Pflichten und Obliegenheiten im Sinne des § 5 schuldhaft verletzen.
(3)
Sollten Sie das Vertragsverhältnis nach Beauftragung und Auszahlung der Forderung kündigen, bleibt unser Anspruch auf Vergütung nach § 3 weiter bestehen.
(4)
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5)
Neben der Beauftragung von ClaimChampion haben Sie auch andere Möglichkeiten zur Durchsetzung der Forderung, um Ihre Forderung im Erfolgsfall in voller Höhe (also ohne unser Erfolgshonorar) zu realisieren. Sie können etwa selbst einen Rechtanwalt beauftragen und im Erfolgsfall eine vollständige Kompensation erhalten bzw. müssen im Fall des Unterliegens die Kosten selbst tragen. Auch besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Verbandsklage oder Musterfeststellungsklage, soweit eine solche initiiert wird.
(1)
Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist anwendbar. Dies gilt auch für den Abtretungsvertrag zwischen dem Kunden und ClaimChampion. Haben Sie die Beauftragung als Verbraucher durchgeführt und zum Zeitpunkt der Beauftragung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, sind zusätzlich die zwingenden Rechtsvorschriften anwendbar, die in diesem Staat gelten.
(2)
Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in Hannover. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(3)
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen sowie abweichende oder ergänzende individualvertragliche Regelungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel.