BGH erklärt Coaching-Vertrag für nichtig!

Durch unseriöses Online-Coaching betrogen?
Jetzt Geld zurück!

Du hast einen teuren Coaching-Vertrag abgeschlossen, der nicht hält, was er verspricht? Unser erfahrenes Team hilft dir, dein Geld zurückzubekommen!

Kostenlose Prüfung Kein Risiko
💸 Mit ClaimChampion habe ich über 1000€ zurückerhalten - vielen herzlichen Dank 😤 Mein Coach hat Inkasso eingeschaltet und dann musste ich zahlen. ClaimChampion hat mein Geld wiedergeholt. 🙏 Ich wüsste nicht, was ich ohne ClaimChampion gemacht hätte. 😇 Ich war wirklich hoffnungslos und dann kam ClaimChampion. ⚖️ ClaimChampion hat vor dem Amtsgericht gegen den Coach auf Rückzahlung geklagt und gewonnen. 😃 ClaimChampion hat mir geholfen, mein Geld zurück zu bekommen.

Deine Vorteile auf einen Blick

Vorteil Alleine Mit uns
Kostenlose Erstprüfung deines Falls
Profi Dienstleister für Coach-Betrug
Anwalts- und Gerichtskosten (ca. 500–6.500 €) sparen
Nur zahlen wenn du dein Geld zurückbekommst (No Win, No Fee)
Höhere Erfolgsquote durch Spezialisierung
Persönliche Betreuung während des Verfahrens
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So funktioniert es

Wir übernehmen alles — von der ersten Prüfung bis zur Rückzahlung. Für dich ist es einfach und risikofrei.

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Beantworte kurz einige Fragen. Unsere Analysten bewerten deinen Anspruch sofort.

Wir melden uns

Unser Team bearbeitet jeden Fall so schnell es geht. Wir melden uns, sobald wir mehr wissen.

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Wir setzen deinen Anspruch durch — du zahlst keine Anwalts- oder Gerichtskosten. Gewinnst du, gewinnen wir!

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Handeln lohnt sich

BGH erklärt Coaching-Vertrag für nichtig.

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Aufgrund des BGH-Urteils vom 12. Juni 2025, Az. III ZR 109/24 steigen die Erfolgsaussichten von Rückzahlungsansprüchen wegen unbefriedigender Leistungen bei sogenannten Coaching-Verträgen.

Hintergrund ist, dass es sich bei dem dominierenden Teil der überwiegend online stattfindenden Coaching-Programme um sogenannten Fernunterricht handelt. Fernunterricht ist in Deutschland in der Regel nur mit einer behördlichen Zulassung gestattet. Ohne eine solche Zulassung ist der Coaching-Vertrag gemäß § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig, was zu einem Anspruch auf Rückgewähr gezahlter Kaufpreise führt.

Die Grundsatzentscheidung des BGH klärt wesentliche Rechtsfragen und fördert die Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen wegen unbefriedigender Leistungen bei Coaching-Programmen und Coaching-Verträgen – es lohnt sich mehr denn je zu handeln!

FAQ

Hier schreiben wir das Kleingedruckte für dich groß!

Ich bin Verbraucher. Steht mir ein Widerrufsrecht zu?

Wenn du Verbraucher (§ 13 BGB) bist, hast du das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit ClaimChampion zu widerrufen. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht findest du in unseren AGB.

Ist ClaimChampion wirklich kostenlos?

Für unsere Tätigkeiten, deine erfolgsversprechende Rückforderung durchzusetzen, trägst du kein finanzielles Risiko. Unser Erfolgshonorar wird nur fällig, wenn wir erfolgreich sind. Von der Rückzahlung behalten wir 29 % Erfolgshonorar plus Mehrwertsteuer ein und überweisen den Restbetrag auf dein Konto. Auch wenn wir eine externe Kanzlei beauftragen, trägst du weder Anwaltsgebühren noch Gerichtskosten – allerdings erhöht sich im Erfolgsfall unser Honorar um weitere 15 % plus Mehrwertsteuer.

Kann ich mein Geld auch ohne ClaimChampion zurückerhalten?

Neben der Beauftragung von ClaimChampion stehen dir auch andere Möglichkeiten zur Verfügung. Du kannst etwa selbst einen Rechtsanwalt beauftragen und im Erfolgsfall den vollen Betrag ohne unser Honorar erhalten, musst aber im gerichtlichen Verfahren in der Regel den Gerichtskostenvorschuss vorstrecken und trägst im Fall des Unterliegens aber das Kostenrisiko selbst. Auch besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Verbands- oder Musterfeststellungsklage.

Welche Aufsichtsbehörde ist für ClaimChampion zuständig?

Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn; Telefon: +49 (0) 228 99 410-40; E-Mail: RDG@bfj.bund.de; Az.: VII 5 - 2025 0001 0226

Was ist eine Abtretung?

Eine Abtretung ist die vertragliche Übertragung einer Forderung der Person, der diese Forderung zusteht (du) auf eine andere Person (ClaimChampion). Dabei ändert sich der Inhalt der Forderung nicht – es werden lediglich die Personen durch eine vertragliche Vereinbarung ausgetauscht.