Für unsere Tätigkeiten, deine erfolgsversprechende Rückforderung durchzusetzen, trägst du kein finanzielles Risiko. Unser Erfolgshonorar wird nur fällig, wenn wir erfolgreich sind. Von der Rückzahlung behalten wir 29 % Erfolgshonorar plus Mehrwertsteuer ein und überweisen den Restbetrag auf dein Konto. Auch wenn wir eine externe Kanzlei beauftragen, um die Rückforderung durchzusetzen, trägst du weder Anwaltsgebühren noch Gerichtskosten. In diesem Fall erhöht sich aber unser Erfolgshonorar um weitere 15 % plus Mehrwertsteuer. Wir können jedoch nicht ausschließen, dass der Gegner der Rückforderung weitere Ansprüche (insbesondere die Bezahlung der Leistung) gegen dich geltend macht. Wir prüfen die Gegenansprüche und kümmern uns darum, soweit dies möglich und zulässig ist. Die externe Kanzlei würde sich in einem solchen Fall mit dir in Verbindung setzen.